Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Organisation von Veranstaltungen 

Cliniqo schuldet

  • vertragsgemäße Organisation der vom Auftraggeber gewünschten Veranstaltung
  • bestmögliche und kostengünstigste Auswahl der Vertragspartner, wie Veranstaltungsorte, Dozenten
  • bestmögliche Kontakte mit Sponsoren und Veranstalter

§1Vertragsabschluss

  1. Verträge zwischen Cliniqo  und dem Auftraggeber kommen grundsätzlich erst mit der ausdrücklichen Annahme durch Cliniqo  zustande. Angebote sind freibleibend.
  2. Mit seinem mündlichen oder fernmündlichen Auftrag bzw. spätestens durch Unterschrift auf dem entsprechenden Vertragsformular erkennt der
    Auftraggeber diese AGB an.
  3. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.

§2 Zahlung

  1. Für den Fall, dass Cliniqo nicht selbst als Veranstalter auftritt, ist Cliniqo ist berechtigt, jede einzelne Leistung sofort nach deren Erbringung in Rechnung zu stellen. Rechungsbeträge sind, soweit nichts anderes vereinbart wird, mit Rechungszugang innerhalb von 7 Tagen zur Zahlung fällig. Darüber hinaus ist Cliniqo berechtigt, zur Deckung des Aufwandes Vorschüsse wie folgt zu verlangen:
  • 40% der vereinbarten Vergütung bei Angebotsannahme
  • 40% der vereinbarten Vergütung bis 14 Tage vor dem ersten Veranstaltungstag
  • Rest des Preises bei Erhalt einer vollständigen Abrechnung.
    Abzüge irgendwelcher Art sind ausgeschlossen. Anzahlungen werden nicht verzinst.

§3 Haftung

  1. Cliniqo übernimmt keinerlei Gewährleistung für die Eignung der ausgewählten Geschäftspartner für die vom Auftraggeber gewünschte Veranstaltung und damit die Zweckerreichung der Veranstaltung.
  2. Cliniqo übernimmt keinerlei Gewähr für die Verkehrssicherheit des Veranstaltungsortes.
  3. Bei höherer Gewalt entfällt jede Haftung von Cliniqo für die Durchführung der Veranstaltung.
  4. Cliniqo haftet nicht für Kosten jeglicher Art, die durch die Benutzung vom Auftraggeber angemieteter oder zur Verfügung gestellter Räumlichkeiten und sonstiger Ausrüstung oder Ausstattung entstehen. Ferner trägt Cliniqo  keinerlei Kosten oder Gebühren, die mit der Benutzung dieser Räume oder des Inventars einhergehen, wie z.B. Mietkosten, Entsorgungskosten, Energiekosten, Reinigungskosten, Reparaturkosten, fremde Personalkosten, Gebühren für GEMA oder ähnliches. Außerdem haftet Cliniqo nicht für Beschädigungen an Gebäuden, Einrichtung, Inventar oder dergleichen, es sei denn, dass Mitarbeiter von Cliniqo für die Beschädigung verantwortlich sind. Die vorgeworfene Beschädigung muss sofort der Geschäftsleitung mitgeteilt werden. Die Beweislast obliegt dem Auftraggeber.
  5. Kommissionsgeschäfte, für die Cliniqo nur als Vermittler tätig wird, insbesondere für Leistungen wie Medientechnik, Messebau, Catering oder Tagungs-Service, entbinden Cliniqo von jeder Haftung und Verantwortung aus diesen Aufträgen oder Auftragsteilen gegenüber dem Auftraggeber, sofern Cliniqo nicht selbst als Vertragspartner auftritt und dies schriftlich vereinbart wurde. Der rechtswirksame Vertrag/Teilvertrag kommt zwischen dem jeweiligen Leistungserbringer und dem Auftraggeber zustande. Alle Ansprüche des Auftraggebers aus erteilten Aufträgen dieser Art richten sich gegen den jeweiligen Leistungserbringer und sind von diesem einzufordern.
  6. Cliniqo haftet nicht für Kosten, die durch Vertragsstrafen verursacht wurden, die aufgrund von Verstößen gegen Vertragsbestimmungen gelten gemacht werden.
  7. Cliniqo haftet nicht für Leistungsstörungen und Schäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt wurden.

§4 Stornierung/ Rücktritt

  1. Cliniqo behält sich das Recht vor, die Veranstaltung abzusagen und vom Vertrag zurückzutreten, wenn vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn der Auftraggeber nicht eine Teilnahme von 40% der veranschlagten Teilnehmerzahlen nachweist und die Begleichung der durch die Veranstaltung entstehenden Kosten durch Sponsoren oder Auftraggeber gewährleistet ist.
  2. Für den Fall, dass Cliniqo selbst als Veranstalter auftritt, behält sich Cliniqo das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn zu einem Zeitpunkt vier Wochen vor der Veranstaltung nicht ausreichend Verträge mit Industrieausstellern geschlossen werden konnten, deren Erlös den vom Auftragnehmer zu belegenden tatsächlichen Aufwand aus den oben genannten Verträgen-ohne Brrücksichtigung eigenen Gewinnes des Auftragnehmers-decken.
  3. Im Falle des Ausfalles oder Absagens der Veranstaltung aus Gründen, die Cliniqo nicht zu vertreten hat, behält Cliniqo seinen Vergütungsanspruch in voller Höhe. Dem Auftraggeber verbleibt der Nachweis ersparter Aufwendungen und anderweitiger Schadensberechnung. Cliniqo verbleibt der Nachweis eines Schadens, der durch die Absage der Veranstaltung Cliniqo entstanden ist.
  4. Im Falle eines Rücktritts vom Vertrag seitens des Auftraggebers behält sich Cliniqo das Recht vor, alle bis dahin erbrachten Leistungen in Rechnung zu stellen.

§5 Reklamationen

Reklamationen an Kommissionsgeschäften, für die Cliniqo nur als Vermittler tätig ist oder wurde, müssen vom Auftraggeber in jedem Falle mit dem jeweiligen Leistungserbringer abgewickelt werden.

§6 Gerichtsstand und Erfüllungsort

Gerichtsstand und Erfüllungsort für sämtliche Ansprüche aus dem Vertrag ist die Stadt Herne.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für sonstige Agenturleistungen

§ 1 Geltung

Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) gelten uneingeschränkt für alle Angebote und erteilten Aufträge von Cliniqo und deren zu erbringender Leistungen (Vertragsleistungen).
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt und gelten nur dann, wenn Cliniqo diesen schriftlich ausdrücklich zustimmt. Angebote von Cliniqo sind freibleibend.


§ 2 Auftragserteilung und Vertragsgegenstand

Beauftragung und Beschreibung der Vertragsleistungen (Beratung, Projekt, Leistungsumfang, Spezifikationen, Durchführung und Vergütung usw.) erfolgen durch Einzelaufträge oder Auftragsbestätigungen von Cliniqo.
Zur Erfüllung der Leistungspflichten kann sich Cliniqo der Einschaltung Dritter bedienen. Soweit Cliniqo Fremdleistungen Dritter einholt, ist es befugt, in dessen Namen und für dessen Rechnung zu handeln.

§ 3 Abwicklung der Vertragsleistungen

Die Abwicklung der gemäß § 2 beauftragten Vertragsleistungen erfolgt nach Maßgabe der in den Einzelaufträgen nebst Anlagen und Ergänzungsvereinbarungen getroffenen Bestimmungen. Liefertermine und Leistungsfristen gelten nur bei schriftlicher Vereinbarung, anderenfalls bleiben sie unverbindlich. Cliniqo ist zu Teilleistungen berechtigt.
Im Falle des Versandes – auch durch eigenes Personal- geht die Gefahr bei Verlassen der Geschäftsräume auf den Kunden über, im Falle des elektronischen Versandes bei Starten des Übertragungsvorganges.

§ 4 Leistungszeit, Verzögerungen, Freigabe

Vereinbarte Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich um den Zeitraum, in dem Cliniqo durch Umstände, die es nicht zu vertreten hat (z. B. höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, Ausfall von Mitarbeitern oder technischer Einrichtungen ohne Verschulden von Cliniqo), daran gehindert ist, die Leistung zu erbringen. Gleiches gilt für Verzögerungen, die aufgrund fehlender Informationen oder Mitwirkungshandlungen des Kunden eintreten.

Werden Vertragsleistungen, Entwürfe, oder Vorlagen dem Kunden zur Genehmigung oder Freigabe vorgelegt, so hat der Kunde diese unverzüglich zu prüfen, Fehler ggf. zu rügen oder aber die Genehmigung/ Freigabe zu erklären. Sollte Cliniqo innerhalb von drei Tagen keine Erklärung des Kunden zugehen, so gilt die Genehmigung/Freigabe als erteilt. Sofern Entwürfe und andere Vertragsleistungen vom Kunden freigegeben wurden, kann dieser nicht mehr einwenden, die Leistungen seien nicht vertragsgerecht oder mangelhaft, (sofern dies für ihn bei Freigabe erkennbar gewesen wäre).

§ 5 Änderungswünsche

Werden im Laufe der Leistungserbringung Anpassungen, Änderungen oder Erweiterungen der Vertragsleistungen aus konzeptionellen oder technischen Gründen notwendig oder vom Kunden ausdrücklich gewünscht, werden diese von Cliniqo unter verbindlicher Angabe der entstehenden Mehrkosten sowie der eintretenden Verzögerung dem Kunden angezeigt und mit dessen Einverständnis zum verbindlichen Bestandteil des Vertrages. Gibt der Kunde sein Einverständnis nicht innerhalb einer angemessenen Frist, gilt sie als verweigert.

§ 6 Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde wirkt bei der Erbringung der Leistung unentgeltlich und rechtzeitig mit und überlässt Cliniqo alle für die Vertragsdurchführung erforderlichen Informationen und Unterlagen einschließlich der notwendigen Nutzungsrechte. Verzögerungen, Fehler und Schäden, die auf nicht oder nicht gehörig oder verspätet erbrachter Mitwirkungshandlungen oder mangelhaftem Material des Kunden beruhen, sind von Cliniqo nicht zu vertreten. Cliniqo behält sich vor, bei mangelnder Mitwirkung des Auftraggebers, die erbrachte Leistung auch vor Vollendung des Auftrages abzurechnen.

§ 7 Vertraulichkeit bei Pitch

Werden im Rahmen eines Pitch oder sonstigen Präsentation zur Vertragsanbahnung Ideen, Konzepte, Formate, Entwürfe oder sonstige Gestaltungen für diesen Zweck erstellt und dem Kunden ausgehändigt oder mitgeteilt, so sind diese als geheimes Know How von Cliniqo geschützt und vom Kunden vertraulich zu behandeln. Der Kunde verpflichtet sich, jegliche Verwendung, Weitergabe und/oder Veröffentlichung zu unterlassen.

§ 8 Vergütung

Sämtliche Leistungen von Cliniqo, auch Entwürfe, Konzeptionen und Pitch-Gestaltungen, sind vergütungspflichtig.
Mangels ausdrücklicher Vereinbarung sind die zur Zeit des Vertragsschlusses geltenden Preise von Cliniqo verbindlich und nach Erbringung der Leistung und Rechnungsstellung fällig. Sonstige auftragsgemäße Aufwendungen, Fahrtkosten, Spesen und verauslagte Kosten werden sofort in Rechnung gestellt und sind sofort fällig.
Bis zur vollständigen Bezahlung behält sich Cliniqo das Eigentum an sämtlichen im Zuge der Vertragserfüllung übergebenen Gegenständen vor.

§ 9 Mängelrüge und Gewährleistung

Der Kunde wird alle Lieferungen und Leistungen von Cliniqo unverzüglich nach Übergabe durch einen qualifizierten Mitarbeiter auf Mangelfreiheit untersuchen lassen. Offenkundige Mängel sind innerhalb von 7 Tagen nach Übergabe zu rügen, anderenfalls entfällt jeglicher Anspruch auf Beseitigung des Mangels.

Der Kunde hat Mängel schriftlich unter genauer Beschreibung der Mängel und Mängelsymptome zu rügen.
Cliniqo kommt ihrer Mängelbeseitigungs- oder Gewährleistungspflicht nach ihrer Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach. Im übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen.

§ 10 Haftung

Cliniqo haftet bei Vorsatz, Arglist und grober Fahrlässigkeit.
Cliniqo haftet auf Schadensersatz im Falle einer leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) begrenzt auf die Höhe des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens. In diesem Fall haftet Cliniqo nicht für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und Ansprüche Dritter. Kardinalpflichten im Sinne dieser Regelung umfassen neben den vertragstypischen Hauptleistungspflichten auch Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäß Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung Cliniqo regelmäßig vertrauen darf.

Cliniqo prüft nicht die rechtliche, insbesondere nicht die wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der Vertragsleistungen und ihrer Einsatzzwecke und haftet insoweit außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit nicht.
Bei vertragswidrigem Gebrauch oder Änderung der Vertragsleistung endet die Haftung von Cliniqo. Die Einschränkungen gelten auch für deliktische Ansprüche und für Verschulden von Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertretern.

§ 11 Nutzungsrechte

Cliniqo räumt dem Kunden im Rahmen des Vertragszwecks die an den von ihr erstellten Vertragsleistungen bestehenden urheberrechtlichen und sonstigen Nutzungsrechte und Befugnisse ein, soweit dies zur vertragsgemäßen Nutzung notwendig ist. Dies erfolgt aufschiebend bedingt durch vollständige Zahlung des für die Vertragsleistung geschuldeten Entgelts. Cliniqo wirkt im Rahmen ihrer Sorgfalts- und Informationspflichten bei der Vergabe der Fremdleistungen auf die sachgemäße Rechteeinräumung hin.
Bearbeitungen, Veränderungen oder über den Vertragszweck hinausgehende Nutzungen aller von Cliniqo an den Kunden überlassenen Gestaltungen und Einzelelemente sind, unabhängig von ihrer urheberrechtlichen Schutzfähigkeit nur mit Zustimmung von Cliniqo zulässig. Die Rechteeinräumung erfolgt erst mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung. Der Kunde verpflichtet sich, an geeigneter Stelle die üblichen Copyright-Vermerke mit Hinweis auf Cliniqo anzubringen.
Cliniqo erhält von den vervielfältigten Vertragsleistungen jeweils 5 Belegexemplare unentgeltlich, um sie im Rahmen ihrer Eigenwerbung als Referenz und zur medialen Präsentation zu verwenden.
Cliniqo ist nicht verpflichtet bei der Entwicklung von Websiten und Applikationen die Quellcodes zur Verfügung zu stellen. Dieses ist nicht Bestandteil der Vertragsleistungen. Es ist keine Abtretung der Rechte an Veranstaltungswebsites vorgesehen. Diese bleiben Eigentum der Agentur.

§ 12 Rechtegarantie

Cliniqo steht dafür ein, dass sämtliche von ihr als Eigenleistung erbrachten Gestaltungen und Leistungen nicht auf fremden Vorlagen beruhen und demgemäß nach bestem Wissen nicht mit fremden Rechten belastet sind, die die vertragsgemäße Verwertung durch den Kunden beeinträchtigen. Bezüglich der mit Zustimmung des Kunden für die Produktion von Dritten eingeholten Fremdleistungen und Rechte an Gestaltungen, Software, Bildern, Musik usw., übernimmt Cliniqo keine Haftung und schließt jegliche Gewährleistung aus. Der Kunde stellt Cliniqo für von ihm überlassenes Material gegenüber Dritten von jeglicher Haftung frei.
Unabhängig davon übernimmt der Kunde sämtliche gegenüber den Verwertungsgesellschaften (GEMA, GVL, VG Wort, VG Bild, Filmverwertungsgesellschaften usw.) anfallenden Zahlungsverpflichtungen, die im Zusammenhang mit der Produktion und Verwertung von Urheberrechten oder anderen geschützten Leistungen entstehen.

§ 13 Sonstige Bestimmungen

Sollte eine der Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Falle die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, welche dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt.
Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Auch ein Verzicht der Parteien auf die Schriftform ist formbedürftig. Auf diesen Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Herne.

 

Stand: 22.11.2015